Eklat im Abwasserausschuß der Gemeinde Lahstedt.

Redaktion - Reportage

Zu starken Vorwürfen ist es in der Dezember-Sitzung des Abwasserrates gegenüber dem Klärpersonal und der Klärverwaltung gekommen, von denen leider keines der öffentlichen Presseorgane berichtete.

So kam es bereits bei den Thema europaweite Ausschreibung einer zentralen Kläranlage zu Unstimmigkeiten. So sind im Verfahrensablauf der Entscheidungsfassung bereits bestimmende Merkmale eines Maßnahmenbeginns zu vermeiden, um für Fördergelder beantragungsfähig zu sein.

Sollte die Forcierung des LK bereits unter „Beginn von Planungsarbeiten“ betrachtbar sein, so könne dieses zu einem Förderfähigkeits-Ausschluß, und somit als eine unnötige Gebührenbelastung des Abgabenzahlers betrachtbar sein.

Unter dem Tagesordnungspunkt Nachbetrachtung der Vortragsveranstaltung des Abwasserausschusse setzte sich der Ausschußvorsitzende für eine Schaffung von „Leuchtturmprojekten“ ein, die eine finanzielle Förderfähigkeit von Kläranlagen erst ermöglichen. Die Vortrags-Veranstaltung hat ergeben, daß Lahstedt mit den Retentionsbecken und dem Nachklärbeet (Expo-Projekt) hier einige Leuchtturm-Projekte vorzuweisen hat, die mittlerweile international in Expertenkreisen anerkannt sind. So sind bei der Demineralisieung, Schadstoffreduzierung und Volumenverringerung bei Klärschlammvererdung in den Schilfbeeten gewaltige Erfolge erzielt worden, die eine starke finanzielle Ersparnis (gegenüber einer vom LK geplanten Verbrennung) zur Folge hatten. Bei der Keimreduzierung sind in Gadenstedt laut dieser Veranstaltung Quantensprünge gegenüber konventionelen Anlagen geschehen. Und auch im ornitologischen Biotopbereicht ist hier ein europaweiter Leuchtturm zu verzeichen/betrachten.

Als es dann zu dem Punkt Kläranlagenschau kam, referierte der Verwaltungschef Hajo Kloster abwiegelnd, daß die Kläranlagenschau des LK Peine lediglich eine statistische Zusammenfassung der Daten der Kläranlagen gewesen sei, plus einer subjektiven Tagesaufnahme, hinsichtlich des Wetters, der Geruchs- und Geräuschsemissionen. Er meinte, daß es sich hier lediglich um eine subjektive Betrachtung des jeweils Aufnehmenden über maschinelle Ausrüstung und Mängel handele, und das Ergebnis als seiner Meinung nach im wesentlichen als „in Ordnung“ zu bewerten sei.

Dem Widersprach der Auschußvorsitzende Hartmut Bartels energisch. Auf Seite zwei ff gehe es schließlich um andere bemängelte Dinge, wie Bausubstanz und Einhaltung wasserrechtlicher Festsetzungen. Er zitierte hier nennenswerte Schäden, Mängel bei Ausrüstung und ein Nichteinhalten der wasserrechtlichen Regenwasser-Festsetzung, eine lediglich erst fast fertige Betriebsanweisung, und ein in Adenstedt bereits lange nicht ausgetauschtes Schlammabzugsrohr. Wortwörtlich: „Das ist ja eine amtliche Schau, das können wir uns nicht leisten“, und bemängelte, daß die Verwaltung nicht einmal (Fortschritts-)Vermerke zu den Anschuldigungen anfertigte.

Manfred Tinius sah in dem Schreiben ebenfalls eine „amtliche“ Begehung, die als Unterlagen der unteren Wasserbehörde sogar starke Aussagekraft haben. Dabei kritisierte er, daß in Gadenstedt ein Abwasservolumenstrom von 12l/s verzeichnet sei (red Anmerkung: das entspricht einem 12“ Wasserhahn EINER Badewanne!). Dieses stellte Hajo Kloster, als den zulässigen Wert und nicht den gemessenen Wert der Kläranlage klar, was erneut Aufschrei hervorrief, daß eine Kläranlage, die für 4000EW-Vergleichswerte ausgelegt sei, einen derartig lächerlich geringen Volumenstrom zugeteilt bekommt (die Bakterien schreien nach Futter, und würden verhungern). Auf diesen Wert eine hydraulische Überlastung ala Gemba/Schulz zu konstatieren sei mit Zynismus nicht mehr beizukommen.

Ebenfalls war unklar, daß laut dem KA-Schau-Papier zu verzeichnen sei, daß in Gadenstedt eine befristete Einleitgenehmigung bis zum 31.12.2027 zu verzeichen sei, in den anderen Ortschaften (auch Adnestedt!) ähnlich, in Lafferde sogar unbefristet. Wie kann dann die untere Wasserbehörde konstatieren, man dürfe dort nicht einleiten?

Hajo Kloster bestätigte, daß es in der Tat peinlich sei, daß eine KA für 2000 EW nur 12l/s einleiten dürfe (Münstedt: 26l/s), stellte klar, daß in Gadenstedt jedoch 900m³/d geklärtes sauberes Wasser eingeleitetet werden dürfen (was M. Tinius kommentierte, daß wir dort bei realistischen 300-500m³/d seien) versuchte dieses aber mit den Unterschieden in der „rechnerischen“ Mengenfracht und Lastenfracht zu erklären, und daß hier 6-fache N-Werte und 10-12-fache P-Werte gegenüber anderem statistischen häuslichen Abwasser zu klären sind. Ebenfalls gab er Ratsherrn Tinius Recht, daß allein anhand der Kläranlagenschau-Werte eine dort behauptete Überlastung nicht ersichtlich ist.

Ratsherr Tinius beschwerte sich in der Folge, daß die alte Gewohnheit, den Ausschußmitgliedern die Meßwertprotokolle, und Einleitermeßwerte vierteljährlich zu übersenden mit Abschaffung der AÖR eingestellt wurde – anhand derer man sehen kann, ob die Kläranlagen ordentlich arbeiten oder nicht.

Er echauffierte sich desweiteren, daß es Aufgabe des Personals sei, für einen ordentlichen sauberen und guten Betrieb zu sorgen, und nicht der Aufsicht. Hier dem Gremium die Kontrollfunktion zu nehmen fand er fein ausgedrückt nicht gut. In Münstedt hält er es dagegen fast schon für strafwürdig, daß in der Bemerkung der Kläranlagenschau stehen würde, „der Betonring der Belüftung wird auseinandergedrückt“ und „für die Anlage wird seit Juli 2014 für 30% der Tage Störung des Betriebs gemeldet“, der „Tropfkörper nitrifiziert nicht mehr vollständig, so daß die nachgeschaltete Denitrifikationsanlage auch nicht funktionieren kann“.

Er regte sich weiter auf, dieser Zusammenhang ist im Jahre 2012 (12.10.) bereits betontechnisch gutachterlich erfaßt, und sei damals zur sofortigen Reparatur freigegeben. Er müsse nun mit Entsetzen am 28.10.2014 lesen, daß da nichts gemacht worden ist. Er folgerte, es sei bewußt etwas (nicht) geschehen, denn die Anlage würde ja technisch von „unserem“ Personal kontrolliert und durch Unterlassung etwas bewußt nicht repariert worden. Wenn nun die Ausgangswerte der Anlage nicht stimmen würden, so sei dieses zum einen auf eine (verbotenerweise und undokumentierte ) exerne Spülung der Anlage durch den Wasserverband als auch Nichtreparatur zurückzuführen. Er ist der Meinung, daß hier nicht die Aufsicht, sondern Betriebspersonal und -verwaltung essentiell versagt haben.

Auch Bartels bestätigte, daß dieses damals in der Tat beaufragt worden sei, und er nun entnemen müsse, diese Schäden seien nun immer noch vorhanden bzw. schlimmer geworden.

Bartels und Tinius beschwerten sich ebenfalls, wenn im Juli und August durch Fremdeinleitung (ohne Nährstoffe von 50m³/h) durch einen Biofilter laufen, dann verhungern die Bakterien, dann ist dieses eine Spülung, mit der Folge, daß der Bakterienrasen neu aufgebaut werden müsse. Wenn nun vermerkt sei, der Tropfkörper nitrifiziere nicht mehr, so sei es nicht Aufgabe der Aufsicht, sondern Aufgabe des Personals, hier bei der Kläranlagenschau Auskunft darüber zu erteilen, bzw. zu vermerken, ob dieses durch den baulichen Zustand oder eine Fremdspülung erfolgte.

Auch Holger Kretschmer vermerkte dann, daß diese Fremdeinleitung aus den Betriebsbüchern als Volumenstrom ersichtlich sei, jedoch „nicht eine Bemerkung dazu zu verzeichen sei“.

Kloster gab zu bedenken, daß bei all den Punkten ja doch neue wasserrechtliche Genehmigungen „für einen Bau-Übergangszeitraum“ beantragt wurden. Die Kläranlagenschau zeige jedoch nur den Zustand vor Bau-Beginn. Bei Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse ergibt sich erst die Frage, ob man an den Anlagen überhaut etwas machen müsse oder nicht. Er sah es als sinnlos an, an den Anlagen etwas zu machen, was wir nicht mehr benötigen.

Manfred Tinius resignierte dann, „das sei der Grund, warum an den Anlagen in den letzten Jahren nichts mehr gemacht wurde“ - „Nicht eine Reparatur gemacht worden“. Kloster warf ein, daß Reparaturen schon noch gemacht werden. Bartels gab den Ball zurück, daß zumindest in Adenstedt sich die Diskrepanz mit dem Schlammrohr ergebe. Dort sei ihm gesagt worden, es sei in Ordnung nach Kläranlagenschau ja wohl nicht. Für ihn ist die Kläranlagenschau ein amtliches Schreiben, auf das er aber rechtlich-zwingend reagieren müsse.

Kloster pläddierte erneut für Abwarten, um dann erst zu reagieren. Mit Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse, sei man von dem kritisierten Zustand runter. Bartels resummierte, daß das ja heißen würde, daß der LK Peine diese Zustände dann ja dulden würde. Kloster bestätigte: wir würden in einen geduldeten Betrieb kommen, Herr Gemba sich jedoch darin äußerte, daß er es so handhaben wolle, daß der komplette Bauzeitraum damit abgesegnet sei. Er so also den Handlungsbedarf nicht sähe.

Damit biß er bei Manfred Tinius auf Stein. Tinius warf ein, in der Kläranlage Gadenstedt würden wir kein Recht verletzen, sondern begehen dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Jedoch in Münstedt würden wir dann Recht brechen. Und wenn Herr Gemba dieses genehmige, so „sähe er er darin eine höhere Gewalt, die machen kann, was sie will“.

Bartels warf ein, daß dieses ein Zustand sei, der alle nicht zufrieden stelle.

Tinius erwähnte, daß im Jahre 2012 wegen einer Überschreitung von 10mg-15mg N das gesamte Abwasser abzufahren gewesen sei. Ur-plötzlich funktioniere eine Überschreitung. Das sei für ihn komplett unverständlich, ja fast willkürlich. „Damit habe man etwas durchgesetzt, was wir vielleicht so gar nicht wollten und man hat bewußt etwas durchgesetzt, daß der Karren an die Wand fährt“. Und das stehe auch in dem Schreiben des Herrn Heiß drin. 28.000€/day für alle Kläranlagen. Und plötzlich, wenn man macht, was die untere Wasserbehörde (unverständliches) will, dann kann man auch eine Genehmigung erteilen. Er stellte die Rechte, die dahinterstecken würden in Frage und wunderte sich.

Weiterhin gab er zu Bedenken: er lehne jegliche Verantwortung für die KA Münstedt ab, er habe es bereits einmal mit der Staatsanwaltschaft durchgemacht, wegen einiger Milligramm. Und ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe als Vorsitzender aufzupassen, daß das entsprechend geregelt wird.

Bartels gab ihm in allen Punkten Recht. Er protestierte energisch, daß an der Bausubstanz und dem Tropfkörper z.B. in Münstedt nichts gemacht worden sei.

Er plädierte dringend für eine Reparatur. Die nächste Kläranlage stehe nicht vor 3-4 Jahren.

Und die Lahstedter haben es sich immer Zugute gehalten, möglichst keinerlei Abwasser (auch Oberflächenwasser) ungeklärt in die Natur zu lassen.

Er habe vorwurfsvoll kein Verständnis dafür, daß Dinge seit 2 Jahren nicht gemacht angegangen sind. Dies sahen auch die anderen Abgeordneten so.

Die Diskussion ging im nichtöffentlichen Teil weiter....

 

 

 

 

Aktualisiert (Montag, den 05. Januar 2015 um 16:17 Uhr)